Zweck, Aufgaben, Pflichten und Rechte sind in Satzungen festgeschrieben.
Organe des RHV Braunau und Umgebung sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand sowie der Obmann, wobei die Aufgaben und Pflichten der Organe ebenfalls in den Satzungen geregelt sind.
Zur personellen Besetzung des RHV Braunau und Umgebung zählen ein Geschäftsführer, ein Betriebsleiter, eine Biologin, 5 Klärwärter, ein GIS Koordinator, eine Sekretärin und eine Reinigungskraft.
Zweck und Aufgaben
Zweck des RHV Braunau und Umgebung ist die Ableitung und Reinigung der im Verbandsgebiet anfallenden Abwässer und die nachhaltige Erhaltung und Reinhaltung aller Gewässer in diesem Bereich.
Der RHV Braunau und Umgebung ist dabei mit folgenden Aufgaben betraut:
Verbandssammler
Bau und Erhaltung der Verbandssammler von den Ortsnetzen der einzelnen Gemeinden bis zur Kläranlage;
Verbandskläranlage
Ausbau der Verbandsanlage, wobei bereits bei der Planung auf einen sowohl ökonomisch als auch ökologisch optimierten Betrieb Rücksicht genommen wurde und wird. Speziell im Bereich Abwasser kann gezeigt werden, dass sich eine wirtschaftliche Betriebsweise und der gelebte Umweltschutz nicht gegenseitig ausschließen müssen.
Betrieb der Verbandskläranlage
Beim Betrieb der Kläranlage wird der Schwerpunkt auf eine möglichst nachhaltige aber auch wirtschaftliche Betriebsweise gelegt, wobei im Wesentlichen die in der Natur vorkommenden Prozesse hinsichtlich der Rahmenbedingungen so optimiert werden, dass die Reinigung des Abwassers mit möglichst geringem Einsatz von Chemikalien stattfinden kann. Ein weiteres Ziel ist es, die Reststoffe auf der Kläranlage zu verwerten und nicht zu entsorgen (Stichwort Kreislaufwirtschaft).
Verwaltung, Wartung und Instandhaltung des Kanalnetzes
Ausgehend von der Tatsache, dass der Kanalbau für die meisten Verbandsgemeinden in den letzten Jahren die größte finanzielle Belastung darstellt hat, ist es eine entscheidende Aufgabe, diese Werte durch fachgerechte Verwaltung, Wartung und Instandhaltung langfristig zu erhalten.
Sanierung und Erweiterung bestehender Kanäle
Grundüberlegung dabei ist, dass durch die Optimierung der Planungsphase die Gesamtkosten minimiert und eine solide Entscheidungsgrundlage für spätere Investitionen gewonnen werden. Eine solide Entscheidungsgrundlage stellt auch der Generelle Entwässerungsplan (GEP) dar, der laufend aktualisiert wird.
Verwaltung und Überprüfung der ans Kanalnetz angeschlossenen Betriebe
Entsprechend der gesetzlichen Situation ist der Reinhaltungsverband als Konsensinhaber der Kläranlage zur Erfassung, Verwaltung und Überprüfung der ans Kanalnetz angeschlossenen Betriebe verpflichtet (Stichwort Indirekteinleiter).
Schutz des Grundwassers
Jede Investition in das Kanalnetz und die Kläranlage dient letztlich dem Grundwasserschutz und damit der Sicherung des Trinkwassers der Region.
In Wahrnehmung dieser Aufgabe hat der RHV Braunau und Umgebung an einer Verordnung zum Schutz der Grundwasservorkommen im Lachforst mitgewirkt, durch die die Trinkwasserreserven für die Region gesichert werden sollen.