Der Reinhaltungsverbaund Braunau und Umgebung hat die Bearbeitung der Indirekteinleiter-Anträge über. Die Bewilligung einer Zustimmungserklärung erfolgt im Zuge der Vorstandssitzung. Die Zustimmungserklärung wird sowohl vom Obmann des RHV Braunau und Umgebung als auch vom Bürgermeister der Standortgemeinde des Indirekteinleiters unterzeichnet.
Im Zuge der Bearbeitung eines Ansuchens werden Informationen über die Abwassersituation und weitere Daten des Indirekteinleiters benötigt. Die Erteilung einer Zustimmung selbst erfolgt im Wege des Abschlusses eines zivilrechtlichen Vertrages.
Es werden circa 100 Indirkteinleiter im gesamten RHV-Gebiet geführt.
Auszug aus der Indirekteinleiterverordnung:
Aufgrund der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1997 bedarf jede Einleitung in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung) der Zustimmung des Kanalisationsunternehmens. Der Indirekteinleiter ist aufgrund der Indirekteinleiterverordnung (IEV), BGBL. Nr. 222/1998 verpflichtet, selbständig beim zuständigen Kanalisationsunternehmen um Zustimmung zur Indirekteinleitung anzusuchen.
Indirekteinleiter ist jeder, dessen Abwasser aufgrund der Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht und in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen (Gemeinde, Reinhaltungsverband) einleitet.