• Zur Hauptnavigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Hauptsidebar springen
Reinhaltungsverband Braunau und Umgebung

Reinhaltungsverband Braunau und Umgebung

RHV Braunau und Umgebung

  • Start
  • Über uns
    • Struktur
    • Team
    • Organe des RHV
    • Rückblick – Entwicklung
  • Gemeinden
    • Die Region
    • Auerbach
    • Braunau am Inn
    • Burgkirchen
    • Feldkirchen bei Mattighofen
    • Gilgenberg am Weilhart
    • Handenberg
    • Neukirchen an der Enknach
    • Pischelsdorf am Engelbach
    • Schwand im Innkreis
    • St. Georgen am Fillmannsbach
    • St. Peter am Hart
    • Gemeindeverband Industriepark Braunau–Neukirchen
  • Kläranlage
  • Kanalisation
    • Wir sind für Sie unterwegs!
  • Service & Infos
    • Aktuelles
    • Das WC ist kein Mistkübel
    • Was tun im Notfall?
    • Hausanschlüsse
    • Indirekteinleiter
    • Annahme Kanalräumgut
    • Annahme Senkgrubeninhalte
    • Exkursions (Besucher) Information
    • Praktikum
    • Links / Downloads
  • Kontakt
  • Show Search
Hide Search

Indirekteinleiter

Der RHV übernimmt für die Gemeinden die Bearbeitung der Indirekteinleiter-Anträge, die Bewilligung erfolgt durch die Gemeinden selbst.

Auszug aus der Indirekteinleiterverordnung:

Aufgrund der Wasserrechtsgesetz-Novelle 1997 bedarf jede Einleitung in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung) der Zustimmung des Kanalisationsunternehmens. Der Indirekteinleiter ist aufgrund der Indirekteinleiterverordnung (IEV), BGBL. Nr. 222/1998 verpflichtet, selbständig beim zuständigen Kanalisationsunternehmen um Zustimmung zur Indirekteinleitung anzusuchen.

Indirekteinleiter ist jeder, dessen Abwasser aufgrund der Beschaffenheit mehr als geringfügig von der des häuslichen Abwassers abweicht und in die wasserrechtlich bewilligte Kanalisation eines anderen (Gemeinde, Reinhaltungsverband) einleitet.

zur Indirektleiterverordnung

Im Zuge der Bearbeitung Ihrer Ansuchen werden von unserer Seite Informationen über die Abwassersituation und weitere Daten Ihres Betriebes benötigt. Die Erteilung obiger Zustimmung selbst erfolgt im Wege des Abschlusses eines zivilrechtlichen Vertrages.

Haupt-Sidebar

Service & Infos

  • Aktuelles
  • Das WC ist kein Mistkübel
  • Was tun im Notfall?
  • Hausanschlüsse
  • Indirekteinleiter
  • Annahme Kanalräumgut
  • Annahme Senkgrubeninhalte
  • Exkursions (Besucher) Information
  • Praktikum
  • Links / Downloads

Footer

RHV Braunau und Umgebung

Uferstraße 33 | 5280 Braunau am Inn
Tel.: 07722/83869
www.rhv-braunau.at
office@rhv-braunau.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Login