
Poolwasser und dessen Spülwasser, das Überwinterungszusätze, Desinfektionsmittel und/oder biozide Chemikalien enthält (z. B. Algizide) kann der Kläranlage gefährlich werden!
An der Kläranlage ist die Abwasserreinigung und die Gasproduktion ein biologischer Prozess und hier arbeiten teilweise sehr sensible Mikroorganismen – die durch genau dieselben bioziden Chemikalien getötet werden wie die unerwünschten Algen und Bakterien im Pool.
Achten Sie bitte auf die Dosierung und entsorgen Sie Reste nicht über den Kanal!
Details erfahren Sie hier:
Poolwasser kann, wenn der Aktivchlorgehalt unter 0,05 mg/l liegt, außerhalb besonders geschützter Bereiche (Grundwasserschutz- und -schongebiete) auf folgende Weise entsorgt werden:
- Durch flächige Versickerung auf eigenem Grund und Boden (über eine geschlossene Grünvegetation)
- Durch Einleitung in ein Gewässer (ohne Errichtung von Einbauten)
- Durch Einleitung in eine Regenwasserkanalisation in Absprache mit dem Kanalisationsbetreiber
Beckenwässer, die Zusätze und/oder biozide Chemikalien (z. B. Algenbekämpfungsmittel – „Algizide“), besonders auf Basis von Kupfer- und Silbersalzen, sowie mehr als 300 g Salz / m3 (Natriumchlorid in sogenannten Solebädern) enthalten, dürfen grundsätzlich nicht versickert oder in ein Gewässer abgeleitet werden, sondern sind in Abstimmung mit der örtlichen Kanalbehörde in das öffentliche Schmutzwassernetz einzuleiten.
- Durch bauliche und technische Ausführung der Badeanlage kann die versehentliche Ableitung von Spül- und Reinigungswässern außerhalb der Schmutzwasserkanalisation von vornherein unterbunden werden. Im Zweifelsfall ist es das geringere Übel, wenn Beckenwasser in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation eingeleitet wird, als wenn Reinigungs- oder Filterrückspülwässer unkontrolliert in die Umwelt gelangen.
- Reste von Schwimmbadchemikalien dürfen unter keinen Umständen (auch nicht nach Verdünnung!) in die öffentliche Schmutzwasserkanalisation oder auf sonstige Weise in die Umwelt „entsorgt“ werden. Nicht mehr benötigte Schwimmbadchemikalien sind als Problemabfall bei den Sammelstellen der Gemeinden abzugeben.