
Die Verbandskläranlage des RHV Braunau und Umgebung hat ihre Bemessungsauslastung überschritten. Beim aktuellen Bauabschnitt BA 33 wurde die Verbandskläranlage auf 44.800 EWCSB erweitert. Dies veranlasste Landesrat Kaineder dazu, dem Verband einen Besuch abzustatten. Folgende Themen wurden besprochen:
Erweiterung biologische Reinigung:
Zur Erhöhung der Betriebssicherheit und Erweiterung der Bemessung wurde eine Hochlast-Biologie (Kaskade) errichtet. Dadurch verbessern sich neben der EW-Erweiterung die Schlammeigenschaften und es kann weitestgehend auf die Zugabe von chemischen Mitteln zur Schlamm-Abtrennung im Nachklärbecken verzichtet werden.
Filtratwasserbehandlung:
Eine biologische NH4-N -Eliminationsstufe für das Filtratwasser des Klärschlamms wurde errichtet (Anammox), um die Stickstoff-Rückbelastung zu minimieren. Damit wird der Zusatz externer Kohlenstoffquellen vermieden und die geforderte Gesamtstickstoffelimination auch ohne externer Kohlenstoffquelle ermöglicht.
Kanalmanagement:
Hydraulische Stoßbelastungen aufgrund von Oberflächenwasser-Einleitungen haben bei der Verbandskläranlage immer wieder zu Betriebsstörungen geführt. Durch eine Kanalraumbewirtschaftung (BA 29) wird die Beschickung der Verbandskläranlage optimiert und die einzelnen Vorfluter (Inn, Mattig und Enknach) entlastet.
So werden der Zulauf zur Verbandskläranlage gesteuert, die hydraulischen Stoßbelastungen bei Starkregenereignissen abgeflacht und gleichzeitig unsere Gewässer geschützt.
Schlammlinie:
In der Vergangenheit wurde auf der Verbandskläranlage die Schlammlinie an den Stand der Technik angepasst, die Abwasserreinigungsanlage (ARA) wurde jedoch nicht nur auf den Bedarf erweitert, die Energiegewinnung wurde soweit optimiert, dass rund 15 – 20% mehr an Biogas produziert wird und damit ein wesentlicher Schritt zur Maximierung der Eigenenergie-Abdeckung gesetzt wurde.
Klärschlammbehandlung:
Wir sind der Meinung, dass zentrale Klärschlamm-Verbrennungsanlagen, wie sie derzeit diskutiert werden, nicht dem Umweltgedanken gerecht werden. Diese zentralen Anlagen stellen anlagentechnisch keine CO2-Senke dar und es wird vermeidbares CO2 durch die langen Transportwege produziert. Der RHV hat in einer Studie belegt, dass eine eigenverantwortliche Lösung örtlich nahe oder direkt auf der Anlage sinnvoll ist. Es kann ein sinnvolles Produkt erzeugt werden, welches den im Klärschlamm enthaltenen Phosphor zurück in den Kreislauf bringt und das Restprodukt ein Ersatzbrennstoff darstellt, der nicht deponiert werden muss.
Welche Entscheidung hinsichtlich Klärschlammverwertung gefällt wird, hängt von der Gesetzgebung ab. Der Entwurf zur 1. Abfallverbrennungsverordnung sieht für den anfallenden Klärschlamm als „Entsorgungs- bzw. Verwertungsweg“ zentrale Verbrennungsanlagen vor. Ein Wunsch für dezentrale Lösungsansätze ist bisher nicht zu erkennen.